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   BSG, 23.06.1960 - 11 RV 28/60   

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BSG, 23.06.1960 - 11 RV 28/60 (https://dejure.org/1960,9423)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1960 - 11 RV 28/60 (https://dejure.org/1960,9423)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1960 - 11 RV 28/60 (https://dejure.org/1960,9423)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 12, 216
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 2/00 R

    Arbeitgeberausgleich bei der Entgeltfortzahlung

    Die Drittbindungswirkung von rechtsgestaltenden Entscheidungen (dazu BSGE 12, 216; vgl auch BAGE 38, 42 = AP SchwbG § 15 Nr. 1 = NJW 1982, 2630; BGHZ 105, 160 = LM KHG Nr. 3 = NJW 1988, 2951; BSGE 83, 200 = SozR 3-2600 § 46 Nr. 2) läßt sich auf dieselbe Erwägung zurückführen: Der Gestaltungskompetenz der zuständigen Stelle wäre jede Grundlage entzogen, wenn andere Stellen befugt wären, sich zur rechtlichen Gestaltung durch die kompetente Stelle in Widerspruch zu setzen.
  • BSG, 30.07.1964 - 9 RV 310/63

    Hinterbliebenenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz - Beeinträchtigung

    Daß sich B. vor seiner Verurteilung an den Grestellungsort begeben habe, ändere hieran nichts, denn die Handlung, deretwegen die Verurteilung erfolgt sei, sei - im Gegensatz zu dem in BSG 12, 216 entschiedenen Fall - vor Eintritt in den militärischen Dienst abgeschlossen gewesen.

    Das LSG hat sich für seine Auffassung, daß eine vor dem Beginn des militärischen Dienstes begangene Handlung nicht dem § 1 Abs. 2 Buchst. d BVG zugeordnet werden kann, auf BSG 12, 216 (218) bezogen.

  • BSG, 13.12.1984 - 9a RV 14/83

    Todesurteil durch ein Standgericht - Offensichtliches Unrecht - Schuld und

    Sonach ist Sch. aufgrund einer mit dem militärischen Dienst zusammenhängenden Strafmaßnahme getötet werden (BSGE 6, 195, 196 : SozR Nr. 18 zu S 1 BVG; BSGE 12, 216, 218 : SozR Nr. 48 zu 5 1 BVG; BSGE 21, 222, 224 : SozR Nr. 71 zu 5 1 BVG).
  • BSG, 14.03.1963 - 10 RV 799/58
    für ein Wiederaufnahmeverfahren geltenden Grundsätzen zu bejahen (BGHZ 10, 75 = NJW 1953 8° 1587; vgl° auch BVerwG in DVB1 1960 S° 324 und in NJW 1962 So 2367 mit weiteren HinweiSen)" Die in 5 7 der StraffreiheitsV0 bezeichneten Straferkenntnisse sind unmittelbar durch Gesetz aufgehobeno Einer besonderen gerichtlichen Entscheidung bedarf es nicht; die" Staatsanwaltschaft bescheinigt nur die Aufhebung des einzelnen Strafurteils° Hanuelt es sich aber um Straferkenntnisse, die durch Gesetz für aufgehoben erklärt sind, so ist die Lage im wesentlichen keine andere als in den Fällen der Wiederaufnahme des Verfahrens nach den 55 359 ff der Strafprozeßordnung (vglo für den Fall der Aufhebung eines Todesurteils durch gerichtliche Entscheidung auch BSG 12, 216 : SozR BVG @ 1 Bl° Ca 22 Nr° 48)° Die Wirkung der "Aufhebung" des Urteils durch.dic StraffreiheitsV0 1947 mußdieselbe sein wie im Falle der Aufhebung des Urteils im Wiederaufnahmeverfahren; dies gilt um so mehr, als die Gründe, die zur Aufhebung zwingen, hier noch stärker sind als in den Fällen eines erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahrens (vgl@ BGHZ 10, 75)° Die Folge ist, daß die nach 5 7 der StraffreiheitsV0 1947 ' aufgehobenen Straferkenntnisse schlechthin nicht rechtmäßig ergängen und mit dem Makel offensichtlichen Unrechts behaftet sind" Sie stellen damit Strafmaßnahmen LS° des @1 ..9.
  • BSG, 14.02.1968 - 8 RV 709/66
    Infolgedessen ist nicht etwa das Todesurteil beseitigt, sondern es ist nur Straffreiheit gewährt worden, das Urteil selbst aber ist aufrechterhalten geblieben° Deshalb mußte, unabhängig von dem Beschluß-des Landgerichts Hagen, der Unrechthehalt des Todesurteils nachgeprüft werden (s. dazu BSG 12, 216 ff; 21, 222 ff).
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